Expertise zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
Mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz werden weitreichende Veränderungen für die Kinder- und Jugendhilfe angestoßen. Der Gesetzentwurf verbindet dabei die fachlich nachvollziehbare Stärkung von Infrastruktur und niedrigschwelligen Angeboten mit erheblichen Erwartungen an künftige Einsparungen.
Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism) hat hierzu die Expertise
„Wenn Reformversprechen und Finanzierungsrealität auseinanderfallen – Fachliche Voraussetzungen, Transformationskosten und Finanzfolgen des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes“
vorgelegt. Die Expertise wurde von Heinz Müller im Auftrag der Vorbereitungsgruppe der Berliner Runde erstellt.
Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen aus den vorgesehenen Reformimpulsen tatsächlich eine tragfähige Strukturreform werden kann. Analysiert werden unter anderem die geplante stärkere Rolle der Kindertagesbetreuung, das Vorrangprinzip gruppenbezogener Angebote, Jugendwohnen, die Verfahrenslotsen, die Bildungsassistenz sowie die zusätzlichen Steuerungs- und Personalbedarfe der Jugendämter.
Die Expertise finden Sie >>hier